Hier wird vielen Bauherren zuerst einmal sehr viel Geld aus der Tasche gezogen.
es gibt sehr viel zu beachten.
Wussten Sie, dass die Gebühren einer Baugenehmigung nichts mit der Größe des Hauses zu tun hat sondern mit den Erstehungskosten?
Wussten Sie dass Ihr Haus zum Erfassen in das Liegenschaftskataster Vermesser kommen und Ihr Haus nachträglich einmessen?
Das kostet unter Umständen viel Geld. bis € 1000.-
Das wird einfach vom Vermessungsamt gemacht.
Die Kosten dafür bemessen sich nun wieder aus den Erstehungskosten, die im Bauantrag stehen.
Dass Sie aber einen eigenen Vermesser dafür beauftragen können, sagt ihnen niemand.
der kostet Sie aber nur 200 Euro, jetzt haben Sie möglicherweise € 800 gespart.
Was kostet mich der Kauf des Grundstückes?
SIe meinen der Preis, den sie für das Grundstück bezahlen ist mit der Forderung des Verkäufers abgegolten?
Weit gefehlt.
Ein kleines Beispiel:
Kaufpreis: € 100.000.-
Folgekosten:
Grunderwerbssteuer: In Bayern 3,5%, in Baden Württemberg allerdings schon 5%
Die Folgekosten hier als Beispiel in BAWÜ, Stand Mai 2017
- Grunderwerbssteuer € 5000.-
- Dann kommt der Makler mit 3,57% dazu = € 3570.-
- der Notar mit ca. 1,5% = 1500.-
- Grundschuldeintragung von der Bank ca € 200.-
Das heißt in BAWÜ kommen zum Kaufpreis von € 100.000.- noch € 10.270.- dazu.
Das sind einfach noch einmal 10 % von Ihrem Geld.
Architekt, Statiker und Bauleitung kann man in der Regel noch einmal mit ca 7 bis 10% der gesamten Bausumme rechnen.
Wir rechnen bald einmal eine Finanzierung durch, mit Allem was ihnen verschwiegen wird, oder mit dem was man Ihnen einfach nicht sagt.